Vorab müssen wir eine gedankliche Trennung zwischen einer Notverwaltung und der Zwangsverwaltung durchführen.Bei der Notverwaltung werden Immobilien nach WEG- oder Mietverwaltung übernommen, die unverschuldet oder verschuldet in eine Notsituation geraten sind, bei der eine ordentliche Verwaltung nicht mehr gewährleistet werden kann.Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der bisherige Verwalter verstirbt oder nicht mehr auffindbar ist und somit auf wichtige Unterlagen und Gelder kein Zugriff mehr besteht.Bei der Zwangsverwaltung handelt es sich um eine von Gerichten angeordnete Verwaltung.Diese Form der Verwaltung ist sehr selten und komplex. Meist sind hier ebenso keine Gelder oder Unterlagen mehr vorhanden.In beiden Fällen versuchen wir sämtliche Kundennummern und Gläubiger ausfindig zu machen und die Immobilie wieder in einen Zustand zu versetzen, der eine ordentliche Verwaltung möglich macht.