Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten
Der beschlossene Wirtschaftsplan stellt eine Gesamtplanung für Ihre Immobilie unddas entsprechende Wirtschaftsjahr dar.Eine Anpassung ist daher nicht möglich, da auch die Versorger die Abschläge aufGrundlage Ihrer letzten Abrechnung vorgeben.Eine Anpassung ist erst mit dem nächsten zu beschließenden Wirtschaftsplan möglich.
Muss ich die Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan auch in voller Höhe bezahlen, wenn meine Wohnung leer steht ?