Es freut uns, dass Sie sich für unsere

Dienstleistung „Bauträger“

interessieren.

Sie sind Investor oder Bauträger? Gerade im Bereich der Gründung einer WEG gibt es viele Dinge zu beachten. Als Erstverwalter übernehmen wir für Sie die Vorbereitung und die Umsetzung der WEG- Gründung und der wichtigen Verträge zum Betrieb einer Gemeinschaftsanlage. Auch übernehmen wir gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Notar die Erstellung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Hierbei wird besonderer Wert auf die Umsetzbarkeit und Praxisnähe gesetzt. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung im Bereich der WEG- Verwaltung mit Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, können wir Ihnen helfen die Weichen für eine zufriedene Gemeinschaft zu stellen.  
Bauträger
Kontakt  Kontakt 